Feststellung einer Behinderung
Wer sein Recht als behinderter Mensch in Anspruch nehmen will, muss seine Behinderung nachweisen können.
Menschen sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Im Freistaat Sachsen stellt der Mensch mit Behinderung einen Antrag bei dem für den Wohnort zuständigen Sozialamt. Es prüft das Vorliegen einer Behinderung und erteilt einen Bescheid über den Grad der Behinderung (GdB).
Der GdB ist grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten Beruf zu beurteilen. Es ist unerheblich, ob die Behinderung angeboren oder ihre Ursache ein Unfall oder eine Krankheit ist. Behinderte mit einem GdB von wenigstens 50 erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Sie sind im Sinne des SGB IX schwerbehinderte Menschen. Es ist ratsam, im Vorfeld einer Antragstellung die zuständige Örtliche Schwerbehindertenvertretung zu kontaktieren, um das Ausfüllen der Formulare zu erleichtern. Nachfolgender Link führt Sie zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort:
http://www.hsbvl.sachsen.de/571.htm
Behinderte mit einem GdB weniger als 50 aber mindestens 30 können auf Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.hsbvl.sachsen.de/617.htm
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit dem Vollzug des Feststellungsverfahrens beauftragt. Antragsformulare stehen als Download zur Verfügung, wenn Sie auf den betreffenden Link klicken.
Kreisfreie Stadt Chemnitz
- Besucheradresse:
Moritzhof, Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz - Telefon:
(+49) (0371) 4 88 50 55
Kreisfreie Stadt Dresden
- Besucheradresse:
Ferdinandplatz 1
01069 Dresden - Telefon:
(+49) (0351) 4 88 12 00
Kreisfreie Stadt Leipzig
- Besucheradresse:
Technisches Rathaus
Prager Straße 118 - 136, Haus A, Eingang A IV
04317 Leipzig - Telefon:
(+49) (0341) 1 23 40 00
Landkreis Bautzen
- Besucheradresse:
Macherstraße 57
01917 Kamenz - Telefon:
(+49) (03591) 5 25 15 04 00
- https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/feststellung-einer-schwerbehinderung/268
Erzgebirgskreis
- Besucheradresse:
Uhlmannstraße 1-3
Stollberg - Telefon:
(+49) (037296) 59 10
Landkreis Görlitz
- Besucheradresse:
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau - Telefon:
(+49) (03583) 72 17 40
Landkreis Leipzig
- Besucheradresse:
Landratsamt Landkreis Leipzig - Sozialamt
Haus 10, Brauhausstr. 8
04552 Borna - Telefon:
(+49) (03433) 2 41 21 27
Landkreis Meißen
- Besucheradresse:
Loosestraße 17/19, Haus A
01662 Meißen - Telefon:
(+49) (03521) 7 25 31 51
Landkreis Mittelsachsen
- Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida - Telefon:
(+49) (03731) 7 99 62 96
Landkreis Nordsachsen
- Besucheradresse:
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch - Telefon:
(+49) (034202) 9 88 62 50
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Besucheradresse:
Hüttenstraße 14
01705 Freital - Telefon:
(+49) (03501) 5 15 22 45
Vogtlandkreis
- Besucheradresse:
Postplatz 5
08523 Plauen - Telefon:
(+49) (03741) 30 00
Landkreis Zwickau
- Besucheradresse:
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau - Telefon:
(+49) (0375) 4 40 22 23 10