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Nachteilsausgleiche

Behinderte Menschen können abhängig vom Ausmaß und der Art ihrer Behinderungen verschiedene Erleichterungen oder Leistungen zum Ausgleich der durch die Behinderung verursachten Nachteile erhalten.

 

In Betracht kommen zum Beispiel
- Steuerbefreiungen und Steuererleichterungen
   (Einkommen- und Kfz-Steuer)
- Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr
- Parkerleichterungen
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung sowie Telefongebührenermäßigung

 

Zuständig für Auskünfte und die Feststellung der Voraussetzungen sind im Freistaat Sachsen die Landratsämter (siehe Feststellung einer Behinderung).

 

Behinderung und Arbeit

 

Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber:  Private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 vom Hundert der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Schwerbehinderte Frauen sind besonders zu berücksichtigen. (§ 154 SGB IX)

 

Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche im Urlaubsjahr.                  (§ 208 SGB IX)

 

Begleitende Hilfen: Das Integrationsamt bietet für behinderte Menschen und Arbeitgeber begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben an. Dazu gehören Beratung und persönliche Betreuung sowie finanzielle Unterstützung. In Betracht kommen z.B. technische Hilfen für die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und Lohnkostenzuschüsse bei verminderter Arbeitsleistung von schwerbehinderten Menschen. (§ 49 ff SGB IX)

 

Kündigungsschutz: Arbeitgeber dürfen einem schwerbehinderten Menschen, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, nur dann kündigen, wenn die örtlich zuständige Zweigstelle des Integrationsamtes vorher zugestimmt hat. (§ 49 ff SGB IX)

 

Zuständig für Auskünfte und die Erbringung von Leistungen ist der

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Für die Umsetzung des Schwerbehindertenrechts nach SGB IX ist der Fachbereich 4 Schwerbehindertenrecht - Integrationsamt - des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen verantwortlich.

Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich 4 / Schwerbehindertenrecht - Integrationsamt

Nachteilsausgleiche abhängig vom Grad der Behinderung

Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Übersicht der Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche, angepasst an Ihren individuellen Grad der Behinderung (GdB).

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