Nachteilsausgleiche
Behinderte Menschen können abhängig vom Ausmaß und der Art ihrer Behinderungen verschiedene Erleichterungen oder Leistungen zum Ausgleich der durch die Behinderung verursachten Nachteile erhalten.
In Betracht kommen zum Beispiel
- Steuerbefreiungen und Steuererleichterungen
(Einkommen- und Kfz-Steuer)
- Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr
- Parkerleichterungen
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung sowie Telefongebührenermäßigung
Zuständig für Auskünfte und die Feststellung der Voraussetzungen sind im Freistaat Sachsen die Landratsämter (siehe Feststellung einer Behinderung).
Behinderung und Arbeit
Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber: Private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 vom Hundert der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Schwerbehinderte Frauen sind besonders zu berücksichtigen. (§ 154 SGB IX)
Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche im Urlaubsjahr. (§ 208 SGB IX)
Begleitende Hilfen: Das Integrationsamt bietet für behinderte Menschen und Arbeitgeber begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben an. Dazu gehören Beratung und persönliche Betreuung sowie finanzielle Unterstützung. In Betracht kommen z.B. technische Hilfen für die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und Lohnkostenzuschüsse bei verminderter Arbeitsleistung von schwerbehinderten Menschen. (§ 49 ff SGB IX)
Kündigungsschutz: Arbeitgeber dürfen einem schwerbehinderten Menschen, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, nur dann kündigen, wenn die örtlich zuständige Zweigstelle des Integrationsamtes vorher zugestimmt hat. (§ 49 ff SGB IX)
Zuständig für Auskünfte und die Erbringung von Leistungen ist der
Kommunaler Sozialverband Sachsen
- Besucheradresse:
Humboldtstraße 18
04105 Leipzig - Telefon:
(+49) (0341) 1 26 60 - http://www.ksv-sachsen.de
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich 4 / Schwerbehindertenrecht - Integrationsamt
- Besucheradresse:
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz - Telefon:
(+49) (0371) 57 70 - http://www.ksv-sachsen.de
Nachteilsausgleiche abhängig vom Grad der Behinderung
Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Übersicht der Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche, angepasst an Ihren individuellen Grad der Behinderung (GdB).